Erklärung Beratungseinsätze

Wenn sie alleinig oder mit anderen Privatpersonen (ohne Pflegedienst) einen Angehörigen versorgen und Pflegegeldleistungen erhalten, benötigen sie als Nachweis für die Pflegekasse diesen Beratungsnachweis, damit die Geldleistungszahlungen nicht gekürzt oder eingestellt werden.


Außerdem soll es ihnen ermöglichen, einen Kontakt zu einer Pflegfachkraft zu haben, die sie in pflegerischen Themen berät.

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