Die Voraussetzungenfür eine Genehmigung dieser Leistungen sind folgende:
der Arzt stellt ihnen eine Verordnung häuslicher Krankenpflege aus, da die Maßnahmen medizisch notwendig sind (entsprechende Diagnosen müssen vorhanden sein, z.B. Demenz bei Medikamentenabgabe)
die verordneten Maßnahmen können von einer im Haushalt lebenden PersonNICHTerbracht werden
Nach der Genehmigung erstattet die Krankenkasse (unabhängig von einer Pflegeeinstufung) die Kosten dem Pflegedienst.
Welche Kostenentstehen dem Versicherten?
KEINE Rechnung vom Pflegedienst, sofern die Leistungen genehmigt wurden. Bei Ablehnung oder Kürzung durch die Krankenkasse muss die Leistung vom Versicherten selbst bezahlt werden.
von der Krankenkasse: 10,- € Bearbeitungsgebühr pro Verordnung (Erstverordnung geht 14 Tage, danach Folgeverordnungen jedes Quartal, bei Wundversorgung evtl. kürzeres Intervall)
10 % der ersten 28-maligen Durchführung der Leistung pro Kalenderjahr
diese Zuzahlung der Kasse entfällt für den Versicherten, wenn eine Zuzahlungsbefreiung vorliegt